Koppeln Sie den Newsletter nicht an andere Dienste

Grundsätzlich kann man auf der Anmeldeseite zu einem Service auch gleichzeitig eine Newsletteranmeldung anbieten. Das macht Sinn, da auf einer Anmeldeseite meist auch nach der E-Mail Adresse gefragt wird. Jedoch muss dies separat angeboten werden, eine Checkbox in Form von "Ja, bitte senden Sie mir Ihren wöchentlichen Newsletter über aktuelle Produkte" reicht hier aus – allerdings darf diese nicht automatisch angehakt sein.

Der Empfänger muss hier aktiv werden, das Angebot also selbst anklicken. Nicht gestattet ist ein Hinweis in Form von "mit Nutzung dieses Dienstes melden Sie sich auch gleichzeitig zu unserem Newsletter an" – auch wenn Sie dies in Ihren AGB aufführen. Sehen Sie davon ab, dies ist nicht gestattet.

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