Verwenden Sie bei der Anmeldung das Double-Opt-In-Verfahren
Mit dem Ausfüllen und Absenden eines Formulars darf es noch nicht getan sein. Denn realistisch betrachtet kann ja im Anmeldeformular eine beliebige E-Mail Adresse eingegeben werden. Damit ist der Empfänger also noch nicht angemeldet – aber wie kann man nun sichergehen, dass die Adresseingabe auch wirklich vom Inhaber der E-Mail Adresse durchgeführt wurde?
Hier kommt das Double-Opt-In-Verfahren ins Spiel: Nach Eingabe erhält der Empfänger eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Achten Sie darauf, dass diese E-Mail keinen werbenden Charakter hat. Klären Sie darüber auf, dass mit Anklicken des Bestätigungslinks eine Anmeldung zum Newsletter erfolgt. Erst dann kann sichergestellt werden, dass der Empfänger sich auch bewusst eingetragen hat.
In dieser Bestätigungsemail sollten auch noch einmal alle Angaben aufgeführt sein (Frequenz, Inhalt, Abbestellhinweis), wird dieser Link dann nicht angeklickt darf an diesen Empfänger kein Newsletter gesendet werden.