Ihr Newsletter sollte einen Abmelden-Link enthalten

Weiterhin muss ein Hinweistext enthalten sein, die den Empfänger über seine Abmeldemöglichkeit aufklärt, "ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen" (UWG §7 Abs. 2 Nr. 4). In der Praxis wird diese Regel meist durch einen enthaltenen Abmeldelink (unsubscribe) eingehalten. Klickt der Empfänger diesen Link an, darf keine weitere Werbung per E-Mail zugesendet werden.

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