Nutzen sie aktuelle Anlässe für Ihren Betreff oder Text

Eine bewusste Einwilligung des Empfängers ist die grundlegende Vorraussetzung um einen Newsletter an diesen versenden zu dürfen.

Bietet man die Newsletteranmeldung auf einer separaten Seite an, so sollte diese über Inhalt und Frequenz informieren. Gibt der Empfänger dann auf dieser Seite seine E-Mail Adresse an, kann man davon ausgehen dass er den Newsletter auch erhalten will, sofern das Double-Opt-In-Verfahren verwendet wird.

Weisen Sie auch gleichzeitig darauf hin, dass der Newsletter jederzeit abbestellt werden kann.

Zurück zur Übersicht