Fügen Sie ein Impressum in Ihren Newsletter ein
Darüber hinaus existiert die so genannte Impressumspflicht, die dem Empfänger Aufschluss über den Absender geben soll. Nach aktueller Rechtssprechung reicht ein Link auf das Impressum nicht unbedingt aus, da die "Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten" sind (vgl. TMG §5 Abs. 1). Da E-Mails auch offline gelesen werden können, sollte die allgemeine Informationspflicht bereits im Mailing erfüllt werden.