Lexikon
Double Opt-in
Eine wunschgemäße Anmeldung bei einem Newsletter per Email wird als Double Opt-in bezeichnet. Sie ist auch aus rechtlichen Vorgaben im E-Mail Marketing größtenteils standardisiert und verlangt vom Empfänger eine ausdrückliche Bestätigung zum regelmäßigen Erhalt betreffender Emails – im Gegensatz zum einfachen Opt-in-Prozess.
Bei der einfachen Version wird lediglich eine Email-Adresse in einem Formular eingetippt. Der interessierte Nutzer wird danach ohne Bestätigung seiner Anmeldung in den entsprechenden Verteiler aufgelistet.
Meldet sich ein Interessent im Double Opt-in-Verfahren zu einem Newsletter an, gibt er gleichfalls seine Email-Adresse in einem Formular ein. Dann wird ihm aber per Mail ein Link zugesendet, den er anclicken muss. Erst danach findet sich seine Email-Adresse im Verteiler wieder. Mit dem Double-Opt-in-Verfahren soll gewährleistet werden, dass der betreffende Email-Adressat tatsächlich einverstanden ist, regelmäßige Emails als Newsletter zu erhalten. Bleibt der zugesandte Bestätigungslink ungenutzt, so verfällt er nach einer gewissen Zeit und die eingetragene Email wird gelöscht – auch erfolgt kein Versand von Newslettern dorthin.
Auch wenn der Gesetzgeber keine Opt-in-Prozesse vor schreibt, müssen bei werblichen Maßnahmen bestimmte Sicherheitsvorgaben existieren, die der Nutzer auch nicht umgehen kann. Die dritte Version Confirmed Opt-in fand keine ausreichende Akzeptanz. Dabei wird die angemeldete Email-Adresse unmittelbar im Verteiler gelistet. Der Nutzer wird über die erfolgreiche Aufnahme benachrichtigt und darüber informiert, wie die Abmeldung funktioniert. Dieses Verfahren stolperte über formalrechtliche Vorgaben und kann höchstens auf privater Ebene genutzt werden.